Das Recht auf Fürsorge
Jedes Kind hat das Recht, mit seinen Eltern aufzuwachsen. Falls dies nicht möglich ist, hat jedes Kind das Recht auf eine alternative Fürsorge und Betreuung. Der Kontakt zu den Eltern sollte wenn möglich gepflegt werden.
- Kinder, die auf der Flucht oder in Krisengebieten von ihren Familien getrennt wurden (unbegleitete Kinder)
- Kinder, die Opfer von Kinderhandel oder Kindesentführungen wurden
- Kindersoldat*innen
- Kinder (v. a. Mädchen), die zwangsverheiratet wurden
- Straßenkinder
- Kinder mit Behinderung, die von ihrer Familie ausgestoßen wurden
- Kinder, deren Familie sich nicht um sie kümmert und die nicht in einer geeigneten Betreuungseinrichtung mit fürsorgenden Bezugspersonen leben
- Fehlen von Schutz und familiärer Geborgenheit sowie Orientierungslosigkeit, weil Bezugspersonen fehlen
- Negative Auswirkungen auf die mentale Gesundheit der betroffenen Kinder
- Oft mangelnder Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung
- Konfrontation mit Gewalt und Missbrauch
- Ausgrenzung und Benachteiligung
- Perspektivlosigkeit und Armutsspirale für Straßenkinder, drohendes Abrutschen in Kriminalität
- Familienzusammenführungen unterstützen
- Familien und Gemeinschaften stärken und schützen, damit diese sich um Kinder kümmern können
- Damit z. B. Nachbarn oder entfernte Verwandte (Tanten, Cousins, usw.) sich um ein Kind in Not kümmern können
- Geburtsregistrierungen fördern, damit Familienzusammenführungen erleichtert werden
- Soziale Sicherungssysteme stärken und Kindern, die ihre Familie verloren haben, Schutz gewähren
- Waisen- und Pflegeheime
- Reintegration in die Gesellschaft
- Zugang zu Gesundheitsversorgung, psycho-sozialer Betreuung, Bildung und sozialer Absicherung
- Regelungen zum Schutz von Scheidungskindern
Kinderrechtskonvention
Art. 9 – Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang
Agenda 2030
u.a.
5.4 Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch (…) die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie (….) anerkennen und wertschätzen
Aktuelle Situation
- 32 % der Kinder in den am wenigsten entwickelten Ländern wuchsen 2012 – 2020 mit unzureichender Betreuung auf (UNICEF, 2021).
- Zwischen 2012 und 2019 erleben 5 % der Kinder in Subsahara-Afrika und 5 % in den am wenigsten entwickelten Ländern sexuelle Gewalt in der Kindheit (UNICEF, 2021).
- Weltweit leben 2,7 Millionen Kinder in alternativer Betreuung (UNICEF, 2021).